Ablauf

1. Sie rufen mich während der Telefonsprechstunde an, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.

2. Sie kommen zum vereinbarten Erstgespräch in meine Praxis. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der fachlichen Abklärung Ihres Anliegens, des weiteren Vorgehens und sonstiger Formalitäten. 

3. In den ersten (sog. probatorischen) Sitzungen erfrage ich relevante biografische Daten sowie Ihre allgemeine Lebenssituation, wir formulieren konkrete Therapieziele und entwickeln eine individuelles Behandlungskonzept für Sie.

4. Wir beantragen weitere Therapiesitzungen bei Ihrer Krankenkasse oder sonstigem Kostenträger.

Die Sitzungen finden in der Regel ein Mal wöchentlich statt, dauern 50 Minuten und erstrecken sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten.  Bei Bedarf können die Sitzungen auch als Videosprechstunden  durchgeführt werden.

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetztlich versichert sind, kann ich als Vertragstherapeutin nach Einlesen Ihrer Versichertenkarte direkt mit Ihrer Kasse abrechnen.

 

Privat Versicherte und Selbstzahler

Wenn Sie privat versichert sind oder als Selbstzahler in meine Praxis kommen, richten sich die Kosten nach der allgemeinen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Allerdings hat jede Krankenkasse ihre eigenen Versicherungsmodalitäten, weshalb Sie sich am besten vor Aufnahme der Therapie dort erkundigen sollten.